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Für die Berechnung der
Rechtsanwaltsgebühren sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. In
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kommt dem sog. Gegenstandswert eine
wichtige Rolle zu. Die Rechtsanwaltsgebühren werden um so höher, je
größer der Wert ist, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat
(Gegenstandswert). Der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren
bestimmt sich nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden
Wertvorschriften. Auch für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
sowie für Fahrt- und Übernachtungskosten können verschiedene Zuschläge
anfallen. Kommt es zu einem Prozeß, so sind zudem noch die Gerichtskosten
zu berücksichtigen. Zu den Gebühren des Rechtsanwaltes ist noch die Umsatzsteuer
in Höhe von derzeit 16% hinzuzurechnen.
Der Rechtsanwalt erhält für eine sog. Erstberatung, einen Rat oder
eine Auskunft nach § 20 Abs.1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 1/10 bis
10/10 der vollen Gebühr.
Wie hoch diese volle Gebühr im
Einzelfall ist, ergibt sich aus dem Gegenstandswert/Streitwert. Auf die
Anzahl oder Länge zu fertigender Schreiben oder Schriftsätze kommt es
nicht an. Ebenfalls belanglos ist, wie schwierig und umfangreich der Prozeß-Stoff
ist. Klicken Sie hier, um zum Anwaltsgebührenrechner für bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten zu gelangen. Für weitere Fragen zu diesem Thema
stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Generell zahlt im Rechtsstreit vor den Zivilgerichten derjenige, der
verliert die gesamten Kosten des Prozesses. Er trägt dann auch die
Gerichtsgebühren und die Kosten des gegnerischen Anwalts. Bekommen beide
Parteien des Rechtsstreites zum Teil Recht, so werden die gesamten Prozeßkosten
entsprechend geteilt.
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