Kanzleiarbeitsbereich

Tätigkeitsschwerpunkt von RA Marc von Harten ist das Immobilienrecht/Mietrecht.
Die Mandanten der Kanzlei mieten/vermieten, pachten/verpachten Wohnungen und Häuser.

RA Marc von Harten ist zudem Betreuer des Forums für Mietrecht auf dem Internetportal www.recht.de.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von RA Marc von Harten ist das Strafrecht. Sollten Sie auf diesem Gebiet Fragen haben, so zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

Korrespondenzsprachen sind Englisch und Französisch.

Schlichtungsverfahren

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist anerkannte Gütestelle für die Durchführung des in Hessen seit dem 01. Juni 2001 vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens.

Rechtsanwalt Marc von Harten, Bad Homburg v.d.Höhe ist von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zum Schlichter berufen worden.

Bevor eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann, besteht in folgenden Streitfällen die Pflicht, vorher ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen:

  • vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von DM 1.500,00
  • Ansprüche aus § 906 BGB (Einwirkungen auf Grundstücke), § 910 BGB (Überwuchs), § 911 BGB (Hinüberfall), § 923 BGB (Grenzbaum)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind

Die Gütestelle und deren Schlichter helfen den Rechtssuchenden bei der Prüfung der Voraussetzungen, ob ein Schlichtungsverfahren zu führen ist und bei der Stellung des Antrages.

Nähere Informationen und entsprechende Formulare zum download finden Sie auch unter http://www.rechtsanwaltskammer-frankfurt.de/schlichtung.html