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Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist anerkannte
Gütestelle für die Durchführung des in Hessen seit dem 01. Juni 2001
vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens.
Rechtsanwalt Marc von Harten, Bad Homburg v.d.Höhe ist von der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zum Schlichter berufen worden.
Bevor eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann, besteht in
folgenden Streitfällen die Pflicht, vorher ein Schlichtungsverfahren zu
durchlaufen:
- vermögensrechtlichen
Streitigkeiten bis zu einem Wert von DM 1.500,00
- Ansprüche aus § 906 BGB
(Einwirkungen auf Grundstücke), § 910 BGB (Überwuchs), § 911 BGB (Hinüberfall),
§ 923 BGB (Grenzbaum)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Verletzungen der
persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden
sind
Die Gütestelle und deren
Schlichter helfen den Rechtssuchenden bei der Prüfung der Voraussetzungen,
ob ein Schlichtungsverfahren zu führen ist und bei der Stellung des
Antrages.
Nähere Informationen und entsprechende Formulare zum download finden Sie
auch unter http://www.rechtsanwaltskammer-frankfurt.de/schlichtung.html
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