Aktuelle Rechtsprechung aus dem Mietrecht

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Fristlose Kündigung wegen Nichtleistens der Kaution

  Die Nichtzahlung der zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen die fristlose Kündigung dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach angemahnt wurde. (OLG München, Beschl. v. 17.4.00 - 3 W 1332/00)

 
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Verwirkung indexbedingter Mietzinserhöhung

  Hat der Vermieter über einen Zeitraum von knapp 4 Jahren eine indexbedingte Mieterhöhung nicht geltend gemacht, kann der Mieter unter Umständen dem nunmehrigen entsprechenden Zahlungsbegehren des Vermieters den Einwand der Verwirkung geltend machen.

 
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Verwirkung des Mietzinses bei langfristiger Minderungshinnahme

  Nimmt der Vermieter die vom Mieter mit Mängeln begründete Einbehaltung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum hin (hier drei Jahre), dann ist die Einforderung des rückständigen Mietzinses verwirkt.

(LG Berlin, NZM 1999, 170)

 
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Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen wegen überhöhter Miete

  Ein Anspruch des Mieters auf Erstattung angeblich überhöhter Mietzinsen kann verwirkt sein, wenn er diesen viele Jahre nicht geltend macht und der Vermieter darauf vertraut, daß er den vereinnahmten Mietzins behalten darf, so das LG Frankfurt am Main. In dem besagten Fall bestand ein Mietverhältnis seit 1990 und der Mieter berief sich erst 1997, als er nicht mehr in der Lage war, den Mietzins zu zahlen, auf die Mietpreisüberhöhung.

 
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