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Das Nachmessen der Wohnfläche mit der
Feststellung der geringeren qm-Anzahl reduziert, wie bereits festgehalten,
nicht die laufende Miete und begründet in der Regel auch keine
Mietminderung.
Künftige Mieterhöhungen können jedoch im
Hinblick auf diesen Umstand gemildert werden, des weiteren muß die
korrigierte Wohnraumgröße bei der Berechnung für Heiz,- und
Betriebskosten entsprechende Berücksichtigung finden.
Sie sollten
daher als Mieter, nachdem Sie festgestellt haben, daß die
tatsächliche qm-Anzahl von der mietvertraglich angegebenen abweicht,
- bei künftigen Mieterhöhungen
und
- kommenden
Betriebskostenabrechnungen
Ihren Vermieter darauf hinweisen, daß
die Grundlage für die Berechnungen nach der tatsächlichen qm-Anzahl
zu erfolgen hat.
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