Flächenabweichung im Mietvertrag II

  Das Nachmessen der Wohnfläche mit der Feststellung der geringeren qm-Anzahl reduziert, wie bereits festgehalten, nicht die laufende Miete und begründet in der Regel auch keine Mietminderung.

Künftige Mieterhöhungen können jedoch im Hinblick auf diesen Umstand gemildert werden, des weiteren muß die korrigierte Wohnraumgröße bei der Berechnung für Heiz,- und Betriebskosten entsprechende Berücksichtigung finden.

Sie sollten daher als Mieter, nachdem Sie festgestellt haben, daß die tatsächliche qm-Anzahl von der mietvertraglich angegebenen abweicht,

- bei künftigen Mieterhöhungen

und

- kommenden Betriebskostenabrechnungen

Ihren Vermieter darauf hinweisen, daß die Grundlage für die Berechnungen nach der tatsächlichen qm-Anzahl zu erfolgen hat.

 
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